AGB
1. Der Immobilienmakler weist nach oder vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Miet-, Pacht- und Kaufverträgen über Immobilien.
2. Unsere Angaben erfolgen freibleibend. Wir versichern jedoch, sämtliche Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
3. Unsere Informationen und Beratungen sind für den Empfänger unserer Exposé bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden. Kommt es dennoch ohne unser Einverständnis zur Bekanntgabe an Dritte und kommen diese hierdurch zum Vertragsabschluss, so können wir vom Empfänger, unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte, unsere Provision beanspruchen.
4. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder der von uns benannte Vertragspartner bereits bekannt, so muss er uns das unter Angabe der Quelle unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) schriftlich mitteilen, sonst kann er sich auf solch eine Kenntnis nicht berufen. Vorherige Kenntnisse bezüglich eines Objektes, für das wir einen Alleinauftrag haben, schließt die Pflicht zur Provisionszahlung nicht aus. Der Nachweis gilt auch dann von uns geführt, wenn das von uns nachgewiesene Objekt später von anderer Seite und eventuell zu anderen Bedingungen dem Empfänger angeboten wird.
5. Unsere Firma ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer als Makler tätig zu werden. Sie verpflichten sich dabei zu strenger Unparteilichkeit.
6. Kommt infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung zwischen den Parteien ein Vertrag mündlich oder schriftlich zustande, werden nachstehend genannte Provisionssätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort zur Zahlung fällig.Bei Kauf nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages:Provision vom Käufer: 4% von der Kaufsumme zzgl. 16% gesetzl. Mwst.Bei Vermietungen nach Abschluss des Mietvertrages:für Läden, Büros, Lager, Werkstätten u. sonstige Gewerberäume , gewerbliche PKW-Plätze,Provision vom Mieter: 3 Monatsmieten zzgl. 16% gesetzl. Mwst.
7. Zahlungspflichtig uns gegenüber ist derjenige, der durch unsere direkte oder indirekte Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zum Abschluss eines Vertrages kommt. Das gilt auch dann, wenn dieser Vertrag auf den Namen eines Dritten abgeschlossen wird.
8. Die Provision ist ebenso fällig, wenn der Empfänger des Angebotes das Objekt, auch unter Umgehung unserer Firma, innerhalb von zwei Jahren erwirbt. Die angegebene Provision ist auch dann fällig, wenn der Empfänger des Angebotes das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder sich bei diesem beteiligt; ebenso bei Verstoß gegen eine dieser Geschäfts- und Provisionsbedingungen.
9. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt bzw. unser Angebot sind wir auf die Auskünfte vom Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften. Haftungsansprüche gegenüber dritte sind ausgeschlossen.
10.Bei einem Verkauf- oder Vermietung in eigener Regie oder über einen Dritten, soweit dies nach den vertraglichen Vereinbarungen möglich ist, verpflichtet sich der Auftraggeber uns über den erfolgten Verkauf sofort zu informieren. Andernfalls hat er die Aufwendungen zu übernehmen, die ab dem Datum des Vertragsabschlusses entstanden sind.
11.Werden Teile unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, berührt dies nicht den übrigen Inhalt derselben. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen der Geschäftssitz des Maklers.
2. Unsere Angaben erfolgen freibleibend. Wir versichern jedoch, sämtliche Angaben nach bestem Wissen gemacht zu haben. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
3. Unsere Informationen und Beratungen sind für den Empfänger unserer Exposé bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden. Kommt es dennoch ohne unser Einverständnis zur Bekanntgabe an Dritte und kommen diese hierdurch zum Vertragsabschluss, so können wir vom Empfänger, unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte, unsere Provision beanspruchen.
4. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss oder der von uns benannte Vertragspartner bereits bekannt, so muss er uns das unter Angabe der Quelle unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) schriftlich mitteilen, sonst kann er sich auf solch eine Kenntnis nicht berufen. Vorherige Kenntnisse bezüglich eines Objektes, für das wir einen Alleinauftrag haben, schließt die Pflicht zur Provisionszahlung nicht aus. Der Nachweis gilt auch dann von uns geführt, wenn das von uns nachgewiesene Objekt später von anderer Seite und eventuell zu anderen Bedingungen dem Empfänger angeboten wird.
5. Unsere Firma ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer als Makler tätig zu werden. Sie verpflichten sich dabei zu strenger Unparteilichkeit.
6. Kommt infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung zwischen den Parteien ein Vertrag mündlich oder schriftlich zustande, werden nachstehend genannte Provisionssätze zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort zur Zahlung fällig.Bei Kauf nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages:Provision vom Käufer: 4% von der Kaufsumme zzgl. 16% gesetzl. Mwst.Bei Vermietungen nach Abschluss des Mietvertrages:für Läden, Büros, Lager, Werkstätten u. sonstige Gewerberäume , gewerbliche PKW-Plätze,Provision vom Mieter: 3 Monatsmieten zzgl. 16% gesetzl. Mwst.
7. Zahlungspflichtig uns gegenüber ist derjenige, der durch unsere direkte oder indirekte Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zum Abschluss eines Vertrages kommt. Das gilt auch dann, wenn dieser Vertrag auf den Namen eines Dritten abgeschlossen wird.
8. Die Provision ist ebenso fällig, wenn der Empfänger des Angebotes das Objekt, auch unter Umgehung unserer Firma, innerhalb von zwei Jahren erwirbt. Die angegebene Provision ist auch dann fällig, wenn der Empfänger des Angebotes das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder sich bei diesem beteiligt; ebenso bei Verstoß gegen eine dieser Geschäfts- und Provisionsbedingungen.
9. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt bzw. unser Angebot sind wir auf die Auskünfte vom Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften. Haftungsansprüche gegenüber dritte sind ausgeschlossen.
10.Bei einem Verkauf- oder Vermietung in eigener Regie oder über einen Dritten, soweit dies nach den vertraglichen Vereinbarungen möglich ist, verpflichtet sich der Auftraggeber uns über den erfolgten Verkauf sofort zu informieren. Andernfalls hat er die Aufwendungen zu übernehmen, die ab dem Datum des Vertragsabschlusses entstanden sind.
11.Werden Teile unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, berührt dies nicht den übrigen Inhalt derselben. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen der Geschäftssitz des Maklers.
